Für deutsche Verkäufer · 2026

Immobilie in Spanien verkaufen als Deutscher – vollständiger Leitfaden 2026

Als deutscher Eigentümer treffen zwei Steuersysteme, das Doppelbesteuerungsabkommen und ein spanischer Notarablauf aufeinander. Hier finden Sie das vollständige Bild — Ablauf, Steuern, Kosten, Zeitplan — damit Sie ohne böse Überraschungen zum Notartermin gehen.

Aktualisiert Juni 2026

Paul Vega, Seller Specialist at MOVR Real Estate
Verfasst von Paul Vega · Seller Specialist, MOVR
Geprüft von David Ingemansson · Growth Director
Veröffentlicht · Aktualisiert · MOVR Real Estate · RAICV 2897

Überblick: der Verkaufsablauf

  1. Marktbewertung — basierend auf tatsächlichen Verkäufen in Ihrer Mikrolage, nicht auf Portalpreisen.
  2. Exklusiver Maklerauftrag (nota de encargo) — Grundlage für ernsthafte Vermarktung.
  3. Internationale Vermarktung — Idealista, Thinkspain, Rightmove, geozielgerichtete Meta-Kampagnen auf D-A-CH.
  4. Besichtigungen und Angebote — in der Regel 6–12 Wochen bei korrekter Preisgestaltung.
  5. Arras-Vertrag — privates Vorvertrag mit 10 % Anzahlung, 4–8 Wochen bis Notartermin.
  6. Escritura beim Notar — vollständige Zahlung, Schlüsselübergabe, Grundbucheintrag.

Spanische Spekulationssteuer (IRNR)

Als deutscher EU-Resident zahlen Sie 19 % auf den tatsächlichen Veräußerungsgewinn via Modelo 210 binnen vier Monaten nach dem Notartermin. Abzugsfähig sind dokumentierte Verbesserungen, Maklerprovision mit IVA, Plusvalía, Anwaltskosten sowie ursprüngliche Kaufnebenkosten (ITP, Notar, Registrierung).

Deutsche Steueraspekte — die 10-Jahres-Frist

Nach § 23 EStG ist der Veräußerungsgewinn bei einer Haltedauer von mehr als 10 Jahren in Deutschland einkommensteuerfrei. Bei kürzerer Haltedauer gilt die Spekulationssteuer mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Bei selbst genutzter Immobilie greift eine Ausnahme: ausschließliche Eigennutzung im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren befreit ebenfalls.

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Spanien

Das DBA 2011 weist das Besteuerungsrecht für Immobiliengewinne dem Belegenheitsstaat zu — also Spanien. Deutschland wendet die Anrechnungsmethode an: ist der Gewinn nach deutschem Recht steuerpflichtig (Verkauf vor 10 Jahren), wird die in Spanien gezahlte IRNR auf die deutsche Steuerschuld angerechnet. Ist der Verkauf in Deutschland steuerfrei, bleibt die Spanien-IRNR die einzige Steuerlast.

Plusvalía municipal

Kommunale Bodenwertzuwachssteuer, fällig binnen 30 Tagen nach dem Notartermin. Für typische Costa-Blanca-Objekte liegt sie meist zwischen 800 € und 4 500 €. Details im Plusvalía-Ratgeber.

Verkaufskosten zum Einplanen

  • Maklerprovision: 3–5 % + 21 % IVA
  • Plusvalía municipal: variabel
  • Anwalt / Gestoría: 1 000–2 500 €
  • Energieausweis (CEE): 150–300 €
  • Cédula de habitabilidad: 80–150 € falls fehlend
  • Modelo-210-Erklärung: 150–400 €

Vollständige Berechnung mit unserem Verkaufskostenrechner.

Realistische Zeitplanung

  • Woche 0: Bewertung, Fotografie, Listung
  • Woche 1–8: Besichtigungen + Angebote
  • Woche 8–10: Arras-Vertrag + 10 % Anzahlung
  • Woche 10–16: Notartermin, Escritura, Vollzahlung
  • Monat 4–5: Modelo 210 einreichen
  • Monat 6–18: Erstattung der 3 %-Einbehaltung
  • Folgejahr: deutsche Steuererklärung (Anlage SO bei steuerpflichtigem Gewinn)

Eine kurze Frage?

Jede Immobilie ist anders — sprechen Sie mit einem Berater zu Ihrer.

Kurze Antworten

Häufig gestellte Fragen

Wie läuft der Verkaufsprozess für deutsche Eigentümer ab?
Bewertung, exklusiver Maklerauftrag, internationale Vermarktung, Besichtigungen, Angebote, Arras-Vertrag und schließlich die Escritura beim Notar. Realistische Dauer: 3–6 Monate bei korrekter Preisgestaltung.
Welche spanische Steuer fällt auf den Gewinn an?
Für EU-Residenten 19 % IRNR (Spekulationssteuer für Nichtansässige) auf den tatsächlichen Gewinn, abzuführen über Modelo 210 binnen vier Monaten. Zusätzlich behält der Käufer beim Notar 3 % des Kaufpreises als Vorauszahlung ein.
Welche deutschen Steueraspekte sind zu beachten?
Bei einer Haltedauer von mehr als 10 Jahren ist der Veräußerungsgewinn in Deutschland einkommensteuerfrei (§ 23 EStG). Bei kürzerer Haltedauer gilt die Spekulationssteuer mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz — in diesem Fall greift das DBA und die spanische Steuer wird angerechnet.
Werde ich doppelt besteuert?
Nein. Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Spanien (2011) weist das Besteuerungsrecht für Immobiliengewinne dem Belegenheitsstaat (Spanien) zu. Deutschland wendet die Anrechnungsmethode an: bei steuerpflichtigem Verkauf vor Ablauf der 10-Jahres-Frist wird die in Spanien gezahlte IRNR auf Ihre deutsche Steuerlast angerechnet.
Wann erhalte ich das Geld?
Der Kaufpreis wird am Notartermin per Überweisung oder Bankscheck vollständig ausgezahlt. Die Erstattung der 3 %-Einbehaltung erfolgt über Modelo 210 in der Regel binnen 6–12 Monaten.

Per E-Mail — ruhig und in Ihrem Tempo

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  2. 2

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