
Die sechs Positionen, die jeder Verkäufer trägt
- Maklerprovision — üblich 3–5 % zzgl. 21 % IVA, schriftlich vereinbart, bevor die Anzeige geschaltet wird.
- Plusvalía municipal — an die Gemeinde, berechnet auf die Wertsteigerung des Grundstücks während Ihrer Eigentumsdauer.
- 3 %-Einbehalt für Nichtansässige — der Käufer behält 3 % beim Notar ein und führt sie an das spanische Finanzamt ab; in den meisten Fällen wird dieser Betrag erstattet.
- Kapitalertragsteuer (IRNR) — 19 % (EU/EWR) oder 24 % (außerhalb EU) auf den tatsächlichen Gewinn nach abziehbaren Kosten.
- Energieausweis (CEE) — gesetzlich vorgeschrieben, 10 Jahre gültig, üblich 100–250 €.
- Hypothekenlöschung beim Notar — falls noch eine Hypothek besteht, ca. 600–1 200 € für die formale Löschung.
Was Sie nicht tragen
In Spanien trägt der Käufer Notar- und Grundbuchkosten, die Grunderwerbsteuer (ITP) oder IVA bei Neubau sowie die Stempelsteuer auf die Urkunde. Nichts davon erscheint auf Ihrer Verkäuferabrechnung.
Realistisches Beispiel
Ein Verkauf von 350 000 € durch einen nicht ansässigen Eigentümer in Orihuela Costa wird häufig etwa wie folgt abgerechnet: Maklerprovision inkl. IVA (~5 % + IVA), plusvalía (600–2 500 € je nach Eigentumsdauer), 3 %-Einbehalt beim Notar und Kapitalertragsteuer, die später über Modelo 210 abgewickelt wird. Der Nettoerlös für den Verkäufer liegt üblicherweise bei 89–94 % des Verkaufspreises.
Was Sie selbst tun können, um Kosten zu begrenzen
- Alle Rechnungen aufbewahren für Renovierungen und Verbesserungen — sie erhöhen Ihre Anschaffungskosten und reduzieren die Kapitalertragsteuer.
- Vorab Angebote einholen für Energieausweis, Anwalt und Gestoría — die Preise variieren deutlich.
- IRNR-Historie prüfen — wenn Sie Ihre Nichtansässigensteuer nicht erklärt haben, riskieren Sie Verzögerungen bei der Erstattung des 3 %-Einbehalts.

