Verkaufskosten · Spanien

Was kostet der Verkauf einer Immobilie in Spanien?

Der Verkauf einer Immobilie in Spanien ist nicht teuer — es gibt jedoch mehr Positionen, als die meisten ausländischen Eigentümer erwarten. Hier lesen Sie genau, was Sie zahlen, warum und in welcher Größenordnung.

Aktualisiert Juni 2026

Paul Vega, Seller Specialist at MOVR Real Estate
Verfasst von Paul Vega · Seller Specialist, MOVR
Geprüft von David Ingemansson · Growth Director
Veröffentlicht · Aktualisiert · MOVR Real Estate · RAICV 2897

Die sechs Positionen, die jeder Verkäufer trägt

  1. Maklerprovision — üblich 3–5 % zzgl. 21 % IVA, schriftlich vereinbart, bevor die Anzeige geschaltet wird.
  2. Plusvalía municipal — an die Gemeinde, berechnet auf die Wertsteigerung des Grundstücks während Ihrer Eigentumsdauer.
  3. 3 %-Einbehalt für Nichtansässige — der Käufer behält 3 % beim Notar ein und führt sie an das spanische Finanzamt ab; in den meisten Fällen wird dieser Betrag erstattet.
  4. Kapitalertragsteuer (IRNR) — 19 % (EU/EWR) oder 24 % (außerhalb EU) auf den tatsächlichen Gewinn nach abziehbaren Kosten.
  5. Energieausweis (CEE) — gesetzlich vorgeschrieben, 10 Jahre gültig, üblich 100–250 €.
  6. Hypothekenlöschung beim Notar — falls noch eine Hypothek besteht, ca. 600–1 200 € für die formale Löschung.

Was Sie nicht tragen

In Spanien trägt der Käufer Notar- und Grundbuchkosten, die Grunderwerbsteuer (ITP) oder IVA bei Neubau sowie die Stempelsteuer auf die Urkunde. Nichts davon erscheint auf Ihrer Verkäuferabrechnung.

Realistisches Beispiel

Ein Verkauf von 350 000 € durch einen nicht ansässigen Eigentümer in Orihuela Costa wird häufig etwa wie folgt abgerechnet: Maklerprovision inkl. IVA (~5 % + IVA), plusvalía (600–2 500 € je nach Eigentumsdauer), 3 %-Einbehalt beim Notar und Kapitalertragsteuer, die später über Modelo 210 abgewickelt wird. Der Nettoerlös für den Verkäufer liegt üblicherweise bei 89–94 % des Verkaufspreises.

Was Sie selbst tun können, um Kosten zu begrenzen

  • Alle Rechnungen aufbewahren für Renovierungen und Verbesserungen — sie erhöhen Ihre Anschaffungskosten und reduzieren die Kapitalertragsteuer.
  • Vorab Angebote einholen für Energieausweis, Anwalt und Gestoría — die Preise variieren deutlich.
  • IRNR-Historie prüfen — wenn Sie Ihre Nichtansässigensteuer nicht erklärt haben, riskieren Sie Verzögerungen bei der Erstattung des 3 %-Einbehalts.

Eine kurze Frage?

Jede Immobilie ist anders — sprechen Sie mit einem Berater zu Ihrer.

Kurze Antworten

Häufig gestellte Fragen

Welcher Anteil des Verkaufspreises entfällt auf Kosten?
Für einen typischen nicht ansässigen Verkäufer an der Costa Blanca liegt die Gesamtbelastung meist zwischen 6 % und 11 % des Verkaufspreises — abhängig von Maklerprovision, plusvalía und davon, ob der 3 %-Einbehalt vollständig erstattet wird. Die Bewertung enthält eine genaue Berechnung für Ihre Immobilie.
Ist die Maklerprovision ohne Mehrwertsteuer?
Ja — Maklerprovisionen in Spanien werden zuzüglich IVA (spanische Mehrwertsteuer, derzeit 21 %) ausgewiesen. Unser schriftliches Angebot zeigt stets den Bruttobetrag, sodass Sie wissen, was beim Notar einbehalten wird.
Sind Verkaufskosten von der Kapitalertragsteuer abziehbar?
Ja — die meisten dokumentierten Verkaufskosten (Maklerprovision inkl. IVA, plusvalía, Rechtsberatung) können in Ihrer IRNR-Erklärung von der Kapitalertragsteuer abgezogen werden. Bewahren Sie jede Rechnung auf.

Per E-Mail — ruhig und in Ihrem Tempo

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